Die UWG-Fraktion hält den geplanten Neubau eines ALDI-Marktes an der Straße Am Stadtpark / Ecke Pater-Raskin-Straße nach wie vor für keine gute Idee. Die immer noch bestehenden Bedenken von Seiten der Nikolai-Kirchengemeinde, des Mariengymnasiums und von Privatpersonen sind nicht von der Hand zu weisen und werden von uns geteilt.

Grundsätzlich müssen wir Papenburger*innen aber schon jetzt Pastor Borghardt für seinen beherzten Einsatz danken! Falls es doch zu dem Neubau kommt, hat er dafür gesorgt, dass die ersten Entwürfe grundlegend in vielerlei Hinsicht überarbeitet wurden. Es könnte jetzt zumindest ein für die exponierte Örtlichkeit entsprechendes Gebäude entstehen.

Es ist uns auch unbegreiflich, wie der Verwaltungsvorstand und auch die CDU den ersten Entwürfen bedingungslos zustimmen konnten. Das ganze Projekt sollte offensichtlich von Anfang an ohne Rücksicht auf Verluste durchgedrückt werden. Das erklärt dann wohl auch, warum der Investor nach unseren Informationen gegen naturschutzrechtliche Auflagen seitens des Landkreises verstoßen hat und dies vom Verwaltungsvorstand offenbar geduldet bzw. nicht geahndet wurde.

Wie wir erfahren haben, gab es schon am 20. September 2020 einen Ortstermin mit dem Planungsbüro des Investors Kruse, der Bauverwaltung und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Emsland. Bei diesem Termin hat diese festgelegt, dass eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) der Schädigungs- und Störungsverbote des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durchzuführen ist.

Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Emsland kam bei diesem Termin dem Investor schon entgegen und reduzierte die eigentlich vorgesehenen sechs zeitlich versetzt zu erfolgenden Begehungen auf drei. Die Stadtverwaltung wurde zusätzlich auch noch einmal schriftlich informiert. Das hielt Herrn Kruse aber nicht davon ab, zwei Monate später – am 20. November 2020 – Fakten zu schaffen und die komplette Fläche roden zu lassen! Eine artenschutzrechtliche Prüfung war somit nicht mehr möglich und hat unseres Wissens auch nicht stattgefunden.

Das ist unserer nach Meinung ein unhaltbarer Zustand und wir fordern die entsprechenden Stellen auf, nach geltendem Recht dieses Gebaren zu ahnden!

Zur Verdeutlichung, warum die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Emsland beim Ortstermin eine saP eingefordert hatte, verweisen wir auf das beigefügte Luftbild, das den Zustand des Geländes vor der Rodung zeigt.