UWG Papenburg ist über die geplante Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes im Bereich der Sitzverteilung in den Ausschüssen entsetzt und fordert deren Rücknahme
Michael Pasligh2022-04-05T11:52:49+02:00Die UWG Papenburg hat mit großer Bestürzung und ebenso großem Unverständnis von der geplanten Änderung im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erfahren. Konkret geht es um die vorgesehene Änderung des § 71, in dem geregelt wird, nach welchem Verfahren die zur Verfügung stehenden Sitze in den kommunalen Ausschüssen verteilt werden. Bisher wurden diese nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren aufgeteilt, dass auch kleinere Fraktionen entsprechend berücksichtigt: „(2) 1Die Vertretung legt die Zahl der Sitze in den Ausschüssen fest. 2Die Sitze eines jeden Ausschusses werden entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt. 3Dabei erhält jede Fraktion oder [...]